Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | blue (Sky)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BLUE ENTERTAINMENT AG

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der blue Entertainment AG zum Abonnementsvertrag für das Swisscom blue Programmangebot zum Empfang über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free)

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln den kostenpflichtigen Bezug des von der blue Entertainment AG («blue») vermarkteten Programmangebotes zum Empfang über die Dienste Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) («Swisscom blue Programmangebot»). Mit dem Abschluss des Abonnementsvertrages für das Swisscom blue Programmangebot entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und blue. Für die Nutzung von Sky Cinema innerhalb von blue Movie und blue Max gelten die Nutzungsbedingungen der Sky Switzerland SA.

1.2 Das Swisscom blue Programmangebot besteht aus einem oder mehreren von blue oder Drittanbietern zusammengestellten Programmpaket(en). Im Abonnement des Swisscom blue Programmangebotes kann die Möglichkeit eingeschlossen sein, Inhalte des vom Kunden abonnierten Swisscom blue Programmangebotes ohne Zusatzgebühr für eine beschränkte Zeitdauer einzeln abzurufen («On Demand-Angebot»). Die Verfügbarkeit von spezifischen Inhalten und/oder einer Mindestmenge an verfügbaren Inhalten wird nicht gewährleistet.

1.3 Der Abonnementsvertrag berechtigt nur zum privaten Empfang des Swisscom blue Programmangebotes und, soweit verfügbar, privaten Einzelabruf beim On Demand-Angebot. blue oder der jeweilige blue Distributionspartner ist berechtigt, den Wohnsitz des Kunden mit Hilfe hinterlegter Kreditkarteninformationen zu verifizieren. Der öffentliche Empfang oder Abruf ausserhalb des privaten Kreises des Kunden ist unzulässig.

2. Angebot und Angebotsänderungen

2.1 Über den aktuellen Umfang des Swisscom blue Programmangebotes und des On Demand-Angebotes gibt die Website www.blueplus.ch Auskunft. Im Übrigen gelten die auf den Plattformen der blue Distributionspartner sowie die in den «Nutzungsbestimmungen für das Swisscom blue Programmangebot zum Empfang über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free)» («Nutzungsbestimmungen») zugänglichen Konditionen von blue. blue kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

2.2 blue behält sich vor, das Swisscom blue Programmangebot und das On Demand-Angebot jederzeit zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Änderungen gibt blue dem Kunden in geeigneter Weise bekannt.

2.3 Solange beim abonnierten Swisscom blue Programmangebot der Gesamtcharakter erhalten bleibt, begründet eine Änderung des jeweiligen Swisscom blue Programmangebots kein ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden. Andernfalls kann der Kunde den Abonnementsvertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2). Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert.

3. Abonnementsgebühren

3.1 Die Abonnementsgebühren («Gebühren») richten sich nach der jeweils aktuellen, auf www.blueplus.ch publizierten Preisliste von blue. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Gebühren mit seiner Bestellung des Swisscom blue Programmangebotes.

3.2 Die Rechnungsstellung oder Belastung einer vom Kunden hinterlegten Kreditkarte erfolgt durch den jeweiligen blue Distributionspartner namens und im Auftrag von blue bzw. bei Programmpaketen von Drittanbietern (Ziffer 1.2) des betreffenden Drittanbieters. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren gemäss den Zahlungsbedingungen des jeweiligen blue Distributionspartners zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können blue und der jeweilige blue Distributionspartner, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung und bis zur vollständigen Nacherfüllung durch den Kunden diesem ihre Leistungen verweigern, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen, die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern und/oder den Abonnementsvertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Aus einer zu Recht erfolgten Verweigerung der Leistungen entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt blue den Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2).

3.3 Die Gebühren können von blue jederzeit angepasst werden. Gebührenerhöhungen gibt blue dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise bekannt. Erhöht blue die Gebühren so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, kann der Kunde den Abonnementsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Gebührenanpassungen infolge Änderung von Steuer- oder Abgabesätzen (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Gebührenerhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.

4. Technische Voraussetzungen

4.1 Im Rahmen von Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) dürfen das Swisscom blue Programmangebot und das On Demand-Angebot nur mit der Swisscom TV Box sowie registrierten Endgeräten des Kunden empfangen werden.

4.2 Registrierte Endgeräte sind Smartphones/Tablets unter Verwendung der für iOS oder Android zur Verfügung stehenden Versionen von Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) sowie PC/Macs, Smart TVs und Set-Top-Boxen welche Digital Rights Management unterstützen und von Swisscom zum Abruf zur Verfügung gestellte oder autorisierte Abspielsoftware nutzen. Diese Software kann voraussetzen, dass der Kunde zusätzlich von Drittherstellern weitere Software beziehen muss, um die Swisscom-Software zu nutzen.

4.3 Die Nutzung des Swisscom blue Programmangebotes und On Demand-Angebotes über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) setzt einen Internetzugang voraus. Die Leistung der Internetverbindung sowie die Art des verwendeten Endgerätes kann Einfluss darauf haben, in welcher Qualität das Swisscom blue Programmangebot und das On Demand-Angebot übertragen und wahrgenommen werden kann.

5. Kundendienst

Bei technischen Störungen, inhaltlichen oder administrativen Fragen, welche das Swisscom blue Programmangebot oder das On Demand-Angebot betreffen, ist der Kundendienst von Swisscom zu kontaktieren (unter der Swisscom-Gratisnummer 0800 800 800).

6. Haftung von blue

blue ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen des Swisscom blue Programmangebotes oder des On Demand Angebotes aufgrund von höherer Gewalt oder andere Umstände, die nicht dem Einflussbereich von blue unterliegen, wie Handlungen oder Unterlassungen von blue Distributionspartnern, Fernmeldedienstanbietern, Stromversorgern und anderen dritten Dienstleistungsanbietern. blue haftet insbesondere auch nicht für Störungen, Unterbrüche, Benutzereinschränkungen oder für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und/oder des Internets.

7. Urheberrechte

7.1 Das Mitschneiden des Swisscom blue Programmangebotes und des On Demand-Angebotes auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Kunden (Familie, enger Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte des Swisscom blue Programmangebotes, des On Demand-Angebotes oder Teile davon öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen, z.B. durch den Upload in sog. Peer-to-Peer Netzwerke, und/oder kommerziell zu nutzen. Die Weiterverbreitung und/oder der Empfang des Swisscom blue Programmangebotes oder des On Demand-Angebotes in öffentlich zugänglichen Räumen wie z.B. in Restaurants, Bars, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen, Schaufenstern etc. sind unzulässig und verstossen gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.

7.2 Im Falle einer unerlaubten Verwendung des Swisscom blue Programmangebotes oder des On Demand-Angebotes verstösst der Kunde nicht nur gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber blue, sondern er verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch blue sowie Dritte zu rechnen.

8. Missbrauch

Der jeweilige blue Distributionspartner und blue sind berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung und bis zur Wiederherstellung des vertrags- und rechtmässigen Zustandes ihre Leistungen zu verweigern, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen, die Inanspruchnahme weiterer Leistungen zu verweigern und/oder den Abonnementsvertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Aus einer zu Recht erfolgten Verweigerung der Leistungen entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt blue den Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2).

9. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Abonnementsvertrag richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von blue. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist hier abrufbar.

10. Dauer und Kündigung des Vertrages

10.1 Der Abonnementsvertrag kommt mit der Freischaltung des Kunden für das von ihm abonnierte Swisscom blue Programmangebot zustande.

10.2 Die Mindestvertragsdauer für jedes Programmpaket, das separat abonniert werden kann, beträgt sechs (6) Monate («Mindestvertragsdauer»). Bei einem Wechsel des Kunden von einem blue Distributionspartner zu einem anderen blue Distributionspartner, gilt für den Kunden ab dem Wechsel wieder eine neue, volle Mindestvertragsdauer. Die beim alten blue Distributionspartner absolvierte Vertragsdauer wird dabei der neuen Mindestvertragsdauer nicht angerechnet. Der Abonnementsvertrag kann in Bezug auf jedes Programmpaket, das separat abonniert werden kann, ohne Kostenfolge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat auf das Ende jeden Monats, erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer, gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Mit Beendigung des Abonnementsvertrages endet in Bezug auf jedes Programmpaket auch die Möglichkeit zum Einzelabruf beim On Demand-Angebot.

10.3 Kündigt der Kunde das Swisscom blue Programmangebot vorzeitig, d.h. ungeachtet einer noch laufenden Mindestvertragsdauer oder der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2), schuldet er, ausser in den in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fällen, die Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer bzw. der ordentlichen Kündigungsfrist («Restlaufgebühren»). Dies gilt insbesondere auch, wenn die Leistungserbringung durch blue einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen blue Distributionspartner betreffend den Empfang eines Grundangebotes von Fernsehprogrammen, einen Internetanschluss o.ä. voraussetzt und der Kunde diesen Vertrag kündigt oder aus dem Versorgungsgebiet seines blue Distributionspartners zieht. Mit Beendigung des Abonnementsvertrages werden alle ausstehenden Beträge, insbesondere auch die Restlaufgebühren, fällig.

11. Schlussbestimmungen

11.1 blue behält sich vor, diese AGB, die Nutzungsbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen. Änderungen der AGB, der Nutzungsbestimmungen oder der Datenschutzerklärung werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung seinen Abonnementsvertrag auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als akzeptiert.

11.2 Die Übertragung des Abonnementsvertrages zwischen dem Kunden und blue oder von Rechten oder Pflichten daraus bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. blue kann den Abonnementsvertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an ihre Muttergesellschaft oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern diese andere Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist blue und der jeweilige blue Distributionspartner berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden, Forderungen aus dem Abonnementsvertrag zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

11.3 Der Abonnementsvertrag zwischen dem Kunden und blue untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

blue Entertainment AG, Oktober 2021

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der blue Entertainment AG für die Swisscom blue On Demand-Angebote zum Abruf über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free)

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln den kostenpflichtigen Bezug des/r von der blue Entertainment AG («blue») vermarkteten i. einzeln angebotenen und zum Abruf zugänglich gemachten Filmangebotes («blue Video»), ii. im Abonnement angebotenen und zum Abruf zugänglich gemachten Filmangebotes («Cinéplay»), iii. einzelnen Live Sport Events («blue Sport Live»), iv. der Mediathek «blue Play» (zusammen «Swisscom blue On Demand-Angebote»).

Mit dem kostenpflichtigen Bezug eines Swisscom blue On Demand-Angebotes entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen blue und dem Kunden.

1.2 Der jeweilige Vertrag des Kunden mit blue berechtigt nur zum privaten Abruf der Swisscom blue On Demand-Angebote in der Schweiz. blue oder der jeweilige blue Distributionspartner ist berechtigt, den Wohnsitz des Kunden mit Hilfe hinterlegter Kreditkarteninformationen zu verifizieren. Der öffentliche Abruf der Swisscom blue On Demand-Angebote ausserhalb des privaten Kreises des Kunden ist unzulässig.

2. Angebot und Angebotsänderungen

2.1 Über den aktuellen Umfang der Swisscom blue On Demand-Angebote gibt die Website www.blueplus.ch Auskunft. Im Übrigen gelten die auf den Plattformen der blue Distributionspartner sowie die in den «Nutzungsbestimmungen für die Swisscom blue On Demand-Angebote zum Abruf über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free)» («Nutzungsbestimmungen») zugänglichen Konditionen von blue. blue kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

2.2 blue behält sich vor, die Swisscom blue On Demand-Angebote jederzeit zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern. Änderungen gibt blue dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Die Verfügbarkeit von spezifischen Inhalten und/oder die Mindestmenge an verfügbaren Inhalten von Cinéplay wird nicht gewährleistet.

3. Gebühren

3.1 Die Gebühren für die Swisscom blue On Demand-Angebote richten sich nach der jeweils aktuellen, auf Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) publizierten Preislisten von blue. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Gebühren mit seiner Bestellung des Swisscom blue On Demand-Angebotes.

3.2 Die Rechnungsstellung oder Belastung einer vom Kunden hinterlegten Kreditkarte erfolgt durch den jeweiligen blue Distributionspartner namens und im Auftrag von blue. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren gemäss den Zahlungsbedingungen des jeweiligen blue Distributionspartners zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug können blue und der jeweilige blue Distributionspartner, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung und bis zur vollständigen Nacherfüllung durch den Kunden diesem ihre Leistungen verweigern, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen, die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern und/oder, im Falle von Cinéplay, den Abonnementsvertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Aus einer zu Recht erfolgten Verweigerung der Leistungen entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt blue im Falle von Cinéplay den Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2).

3.3 Die Gebühren können von blue jederzeit angepasst werden. Gebührenerhöhungen gibt blue dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise bekannt. Erhöht blue die Abonnementsgebühren für Cinéplay so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, kann der Kunde den entsprechenden Abonnementsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gilt die Änderung als akzeptiert. Gebührenanpassungen infolge Änderung von Steuer- oder Abgabesätzen (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Gebührenerhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.

4. Technische Voraussetzungen

4.1 Im Rahmen von Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) dürfen die Swisscom blue On Demand-Angebote nur mit der Swisscom TV Box sowie registrierten Endgeräten des Kunden abgerufen werden.

4.2 Registrierte Endgeräte sind Smartphones/Tablets unter Verwendung der für iOS oder Android zur Verfügung stehenden Versionen von Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) sowie PC/Macs, Smart TVs und Set-Top-Boxen welche Digital Rights Management unterstützen und zum Abruf von Swisscom zur Verfügung gestellte oder autorisierte Abspielsoftware nutzen. Diese Software kann voraussetzen, dass der Kunde zusätzlich von Drittherstellern weitere Software beziehen muss, um die Swisscom-Software zu nutzen.

4.3 Die Nutzung der Swisscom blue On Demand-Angebote über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) setzt einen Internetzugang voraus. Die Leistung der Internetverbindung sowie die Art des verwendeten Endgerätes kann Einfluss darauf haben, in welcher Qualität ein Swisscom blue On Demand-Angebot übertragen und wahrgenommen werden kann.

5. Kundendienst

Bei technischen Störungen, inhaltlichen oder administrativen Fragen, welche die Swisscom blue On Demand-Angebote betreffen, ist der Kundendienst von Swisscom zu kontaktieren (unter der Swisscom-Gratisnummer 0800 800 800).

6. Haftung von blue

blue ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der Swisscom blue On Demand-Angebote aufgrund von höherer Gewalt oder anderer Umstände, die nicht dem Einflussbereich von blue unterliegen, wie Handlungen oder Unterlassungen von blue Distributionspartnern, Fernmeldedienstanbieter, Stromversorgern und anderen dritten Dienstleistungsanbietern. blue haftet insbesondere auch nicht für Störungen, Unterbrüche, Benutzereinschränkungen oder für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und/oder des Internets.

7. Urheberrechte

7.1 Das Mitschneiden der Swisscom blue On Demand-Angebote auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Kunden (Familie, enger Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Swisscom blue On Demand-Angebote oder Teile davon öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen, z.B. durch den Upload in sog. Peer-to-Peer Netzwerke, und/oder kommerziell zu nutzen. Die Weiterverbreitung und/oder die Zugänglichmachung der Swisscom blue On Demand-Angebote in öffentlich zugänglichen Räumen wie z.B. in Restaurants, Bars, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen, Schaufenstern etc. sind unzulässig und verstossen gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.

7.2 Im Falle einer unerlaubten Verwendung der Swisscom blue On Demand-Angebote verstösst der Kunde nicht nur gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber blue, sondern er verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch blue sowie Dritte zu rechnen.

8. Missbrauch

Der jeweilige blue Distributionspartner und blue sind berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, ohne Vorankündigung und bis zur Wiederherstellung des vertrags- und rechtmässigen Zustandes ihre Leistungen zu verweigern, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen, die Inanspruchnahme weiterer Leistungen zu verweigern und/oder, im Falle von Cinéplay, den Abonnementsvertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Aus einer zu Recht erfolgten Verweigerung der Leistungen entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort. Kündigt blue im Falle von Cinéplay den Abonnementsvertrag, schuldet der Kunde die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2).

9. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Nutzung von Swisscom blue On Demand-Angeboten richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von blue. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist hier abrufbar.

10. Dauer und Kündigung des Vertrages

10.1 Die Verträge für die Swisscom blue On Demand-Angebote kommen mit der Freischaltung des Kunden für die von ihm bestellten bzw. abonnierten Swisscom blue On Demand-Angebote zustande.

10.2 Der Abonnementsvertrag für Cinéplay kann ohne Kostenfolgen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat auf das Ende jeden Monats gekündigt werden.

10.3 Kündigt der Kunde den Abonnementsvertrag für Cinéplay vorzeitig, d.h. ungeachtet der ordentlichen Kündigungsfrist (Ziffer 10.2), schuldet er, ausser in den in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen Fällen, die Abonnementsgebühren bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist («Restlaufgebühren»). Dies gilt insbesondere auch, wenn die Leistungserbringung durch blue einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen blue Distributionspartner betreffend den Empfang eines Grundangebotes von Fernsehprogrammen, einen Internetanschluss o.ä. voraussetzt und der Kunde diesen Vertrag kündigt oder aus dem Versorgungsgebiet seines blue Distributionspartners zieht. Mit Beendigung des Abonnementsvertrages werden alle ausstehenden Beträge, insbesondere auch die Restlaufgebühren, fällig.

10.4 Die einzelnen Verträge für blue Movie und blue Sport Live werden in der Regel auf eine befristete, in den Diensten Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) und/oder in den Nutzungsbestimmungen im Voraus bekannt gegebene Zeitdauer abgeschlossen und enden durch deren Ablauf automatisch. Es gelten die in den Diensten Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) sowie in den Nutzungsbestimmungen zugänglichen Konditionen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 blue behält sich vor, diese AGB, die Nutzungsbestimmungen sowie die Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen. Änderungen der AGB, der Nutzungsbestimmungen oder der Datenschutzerklärung werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sind die Änderungen bezüglich Cinéplay für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung seinen Abonnementsvertrag auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, gelten die Änderungen als akzeptiert.

11.2 Die Übertragung des Vertrages zwischen dem Kunden und blue oder von Rechten oder Pflichten daraus bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. blue kann den Abonnementsvertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an ihre Muttergesellschaft oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern blue diese andere Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist die blue und der jeweilige blue Distributionspartner berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden, Forderungen aus dem Vertrag zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

11.3 Der Vertrag zwischen dem Kunden und blue untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

blue Entertainment AG, Oktober 2021

C. Nutzungsbestimmungen für die Swisscom blue On Demand-Angebote zum Abruf über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free) und für das Swisscom blue Programmangebot zum Empfang über Swisscom blue TV, Swisscom blue TV Companion und Swisscom blue TV Air (free)

Die Nutzung der blue Angebote unterliegt bestimmten Einschränkungen, die uns von den Lizenzgebern der zur Verfügung gestellten Inhalte vorgeschrieben werden. Die jeweiligen Einschränkungen hängen davon ab, ob es sich bei den Inhalten um Filme zur Miete, Filme zum Kauf, blue Sport Live Events, Inhalte von Cinéplay, der Mediathek «blue Play» oder um das Swisscom blue Programmangebot handelt.

1. Filme zur Miete

Filme zur Miete stehen Ihnen grundsätzlich für eine Zeitdauer von 48 Stunden ab Bestellung zur Verfügung. Ein Film kann auf der Swisscom TV Box und/oder bis zu fünf registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Smart TV, Set-Top-Box, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung eines Films nur auf einem Gerät erlaubt. Voraussetzung für die Wiedergabe ist eine bestehende Internetverbindung, damit der Film live von einem Swisscom-Server abgerufen werden kann («Streaming»).

2. Filme zum Kauf

Filme zum Kauf stehen Ihnen für eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren ab Kauf via Streaming zur Verfügung. Filme zum Kauf können auf ein registriertes Gerät (Tablet oder Smartphone, bei iOS Geräten möglich ab Version 9, bei Android Geräten ab Version 5) über Swisscom blue TV Companion oder Swisscom blue TV Air (free) (ab Version 2.5.0) heruntergeladen werden (Download). Nach erfolgtem Download steht Ihnen der betreffende Film so lange zur Verfügung wie er auf dem betreffenden Gerät wiedergegeben werden kann. Ein Film kann auf der Swisscom TV Box und/oder bis zu fünf registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Smart TV, Set-Top-Box, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung gekaufter Filme für Kunden mit Swisscom blue TV auf der Swisscom TV Box und einem anderen registrierten Endgerät erlaubt, für alle anderen Kunden nur auf einem Gerät. Voraussetzung für die Wiedergabe via Streaming ist eine bestehende Internetverbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Wiedergabe eines heruntergeladenen Films mindestens alle 30 Tage eine Internetverbindung mit Swisscom blue TV Companion oder Swisscom blue TV Air (free), je nach dem über welchen Dienst der Download erfolgt ist, herstellen müssen. Sollte aus lizenzrechtlichen Gründen ein Streaming nicht mehr möglich sein, so informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie den Film – falls noch nicht geschehen – herunterladen können. Filme in UHD-Qualität stehen Ihnen bis auf weiteres lediglich via Streaming, nicht jedoch zum Download zur Verfügung.

3. Cinéplay

Inhalte von Cinéplay stehen Ihnen für die Zeitdauer der Buchung des Pakets zur Verfügung. Inhalte von Cinéplay können auf der Swisscom TV Box und/oder bis zu fünf registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Smart TV, Set-Top-Box, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung eines Inhalts nur auf bis zu zwei Geräten erlaubt. Voraussetzung für die Wiedergabe ist eine bestehende Internetverbindung zur Ermöglichung des Streamings.

4. blue Sport Live

blue Sport Live Events stehen Ihnen grundsätzlich für die Zeitdauer der Live-Übertragung zur Verfügung. Ein blue Sport Live Event kann auf der Swisscom TV Box und/oder bis zu fünf registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Smart TV, Set-Top-Box, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung der blue Sports Live Events für Kunden mit Swisscom blue TV auf der Swisscom TV Box und einem anderen registrierten Endgerät erlaubt, für alle anderen Kunden nur auf einem Gerät. Voraussetzung für die Wiedergabe ist eine bestehende Internetverbindung zur Ermöglichung des Streamings.

5. Swisscom blue Programmangebot

Das Swisscom blue Programmangebot und Inhalte zum Einzelabruf können auf der Swisscom TV Box und/oder bis zu fünf registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Tablet, Smart TV, Set-Top-Box oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung des Swisscom blue Programmangebots für Kunden mit Swisscom blue TV auf der Swisscom TV Box und einem anderen registrierten Endgerät erlaubt, für alle anderen Kunden nur auf einem Gerät. Voraussetzung für die Wiedergabe ist eine bestehende Internetverbindung zur Ermöglichung des Streamings.

6. Mediathek blue Play

Die Nutzung von der Mediathek blue Play ist nur auf Basis bestimmter Swisscom blue TV-Abonnemente möglich. blue ist jederzeit zu Änderungen, Erweiterungen oder Reduktionen der Inhalte und zur Aufhebung des Zusatzangebotes blue Play berechtigt. Auch eine Reduktion oder Aufhebung von blue Play berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des zugrundeliegenden Swisscom blue TV-Abonnements.
Wird blue Play während 30 Tagen nicht genutzt, ist Swisscom bzw. blue berechtigt, den Zugang zu blue Play für den betreffenden Kunden zu deaktivieren. Der Kunde kann den Zugang zu blue Play jederzeit wieder reaktiveren (sofern er weiterhin über das notwendige Swisscom TV-Abonnement verfügt).

7. Allgemeine Bestimmungen

Die gleichzeitige Nutzung verschiedener blue Angebote ist für Kunden mit Swisscom blue TV Air free auf ein Endgerät beschränkt. Für Kunden mit Swisscom blue TV Air erhöht sich die gleichzeitige Nutzung verschiedener blue Angebote auf maximal zwei Endgeräte.

blue Entertainment AG, Oktober 2021

D. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter

Sky Switzerland SA, Oktober 2021